NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Hundekot im Ort

Bürger klagen wieder vermehrt über Hundekot im Ort

Hundekot TütenHundekot Tüten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Hundehalter,

in den vergangenen Wochen wurden, auch im Rahmen der Sprechstunden im Gemeindebüro, zunehmend von Verunreinigungen der Gehwege im Ort, der Grünanlagen im Ort und der Fußwege um den Ort durch Hundekot berichtet.
Besonders betroffen von der Situation scheinen die Parkanlage mit Peter-Friedhofen-Denkmal an der Kirche und der Bereich um die Sportplatzanlage mit dahinterliegendem Fußweg zu sein.

Die Tütenspender zur Beseitigung des Hundekots werden gut angenommen, jedoch gehören die Tüten anschließend in die Mülleimer und nicht in Feld, Wald und Wiese entsorgt. Das gilt natürlich auch für die Tüten ohne Inhalt.

Weiterlesen ...

Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung

Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vom 02.10.2014

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 3 Nr. 3 wird der Betrag von 2.550,-Euro durch den Betrag von 5.000,-Euro ersetzt.
2. In § 5 Nr. 2 wird der Betrag von 2.550,- Euro durch den Betrag von 5.000,-Euro ersetzt.

§ 2

Weiterlesen ...

Verkauf Bauplätze - Aufm Bungert - Obder der Heege

Verkauf von 5 Bauplätzen im Neubaugebiet

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen, alle fünf gemeindeeigenen Bauplätze Flur 17, Parzelle 497 und 500 im Teilbereich „Ober der Heege“ und Flur 17, Parzellen 476, 448 und 484 im Teilbereich „Auf´m Bungert“ in Weitersburg durch Höchstbieterverfahren zu veräußern.

Alle Bauplätze werden unerschlossen veräußert, d.h. es sind zusätzlich zum Kaufpreis noch die Erschließungskosten zu zahlen. Diese liegen für die Maßnahmen nach BauGB ca. bei 30,00 bis 35,00 Euro pro Quadratmeter.

Informationen zu den einzelnen Grundstücken sowie zum Bebauungsplan können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vallendar.eu - Bauen - Bauplatzmarketing) eingesehen werden. Für weitere Fragen zu den Grundstücken steht Ihnen Frau Stein unter 0261/6503-129 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und für Fragen zum Bebauungsplan Frau Merg unter 0261/6503-130 zur Verfügung.

Wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, bitten wir Sie sich mit Frau Stein in Verbindung zu setzen, diese wird Ihnen die Unterlagen zur Abgabe eines Angebots postalisch zuschicken.

Die Frist zur Abgabe eines Gebots läuft bis einschließlich zum 13.10.2014.

Zum Artikel:

Beiträge durchsuchen

Login Form

Webseite Sicherheit

Homepage-Sicherheit