Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vom 02.10.2014
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 3 Nr. 3 wird der Betrag von 2.550,-Euro durch den Betrag von 5.000,-Euro ersetzt.
2. In § 5 Nr. 2 wird der Betrag von 2.550,- Euro durch den Betrag von 5.000,-Euro ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Weitersburg , den 06.10.2014
gez. Währ
Jochen Währ
Ortsbürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens werden bestätigt. Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.
Weitersburg , den 06.10.2014
gez. Währ
Jochen Währ
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend machen hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.