NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Kirmes in Weitersburg vom 02. bis 04. Mai 2015

Kirmes in Weitersburg

vom 02. bis 04. Mai 2015

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Unsere Kirmes gehört aus der Tradition heraus zum festen Bestandteil unseres Ortsgeschehens, die wir mit unseren Gästen gerne am 4. Wochenende nach Ostern feiern.

An diesen Tagen wollen wir gemeinsam unser Brauchtum pflegen und fördern. Zu dieser Brauchtumspflege gehören der Kirchgang mit Festmesse, der Festumzug unter Beteiligung der Ortsvereine, die Kirmesrede am Sonntag und der fröhliche Frühschoppen am Montag.

An allen Tagen wird auch wieder das traditionelle Schießen mit unseren historischen Böllern erfolgen.

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Alter Friedhof „Friedhofstraße“ – Anonymes Grabfeld angelegt

Information der Ortsgemeinde Weitersburg

Alter Friedhof „Friedhofstraße“ – Anonymes Grabfeld angelegt

AnonymesGrabfeld

In den vergangenen Wochen, wurde auf dem alten Friedhof „Friedhofstraße“ in Weitersburg nun auch ein Bereich für eine anonyme Bestattungsform mit einer zentralen Ablagestelle für Blumen und Grabutensilien angelegt.

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Buslinie 150 nach Bendorf – öffentliche Linie

Buslinie 150 nach Bendorf – öffentliche Linie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen von Gesprächen zum Nahverkehrsplankonzept mit der zuständigen Fachabteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat sich ein eventuell nicht gänzlich bekannter Punkt ergeben. Vorsorglich möchte ich diesen hiermit erneut veröffentlichen:

Die Buslinie 150 „Weitersburg – Bendorf“ ist eine öffentliche Buslinie. Sie ist keine reine Schulbusverbindung und für jedermann nutzbar. Sie verkehrt zwar nur an Schultagen, sollte jedoch für viele Weitersburger Bürger eine alternative Transportmöglichkeit darstellen, um beispielsweise Arztbesuche oder Einkäufe vornehmen zu können.

Überwuchs von privatem Grün in den öffentlichen Verkehrsraum

Überwuchs von privatem Grün in den öffentlichen Verkehrsraum

 

ueberwuchs

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es kommt immer wieder vor, dass privates Grün in angrenzende Gehwege oder Fahrbahnen hineinwächst. Dadurch wird der öffentliche Verkehr behindert oder sogar gefährdet. Weiterhin nehmen Fahrbahnfläche, Gehwege und Randsteine durch den Überwuchs deutlich Schaden.

Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer mit angrenzender Begrünung und die Besitzer von unbebauten Grundstücken auf das Zurückschneiden des Überwuchses zu achten. Sie sind als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig und haften daher für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.

Bitte schneiden Sie im erwähnten Fall zeitnah den Überwuchs zurück.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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