NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Verunreinigung des Ortsbereichs durch Hundekot

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Ortsgemeinde Weitersburg hat kostenlose Spender für Hundekotbeutel aufgestellt um den Hundehaltern die Entsorgung zu erleichtern. Die kostenlosen Hundekotbeutel werden gut angenommen, allerdings findet man diese teilweise in Feld, Wald und Wiese liegend vor und ebenso in Grünanlagen (wir berichteten).

Trotz dieses freien Angebots wird ein inzwischen nicht mehr akzeptabler Anstieg an „Hundehäufchen“, zunehmend im Ortsinnern, festgestellt, so dass sich der Ortsgemeinderat mit dem Thema befassen muss.

Der Kot ist bekannter weise, wenn man hineintritt, äußerst ärgerlich. Viel gefährlicher ist (Information aus jedem üblichen Hunde Ratgeber), dass Kinder sich mit den Bakterien in dem Hundekot infizieren können. So wird man einsehen, dass es Vorschriften und die Verantwortung eines Hundehalters Hundekot entsorgen zu müssen unbedingt geben sollte, da Hygiene und Gesundheit geschützt werden müssen.

Ich muss an dieser Stelle eindringlich auf die Pflicht der Hundekotbeseitigung und das Anleinen der Hunde verweisen. Das sieht ebenso die Rechtslage vor, aus der ich auszugsweise einige zutreffende Punkte aufführen möchte:

Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Vallendar

§2 Gebote und Verbote

(1) ... Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. ...

(2) In öffentlichen Anlagen ist es ferner verboten, ... 4. Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen,

(3) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg

§5 Verhalten auf den Friedhöfen

(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet , ... j) Tiere - ausgenommen Blindenhunde – mitzubringen, ...

Diese Sachverhalte werden u.a. durch Bundesgesetze bekräftigt:

Straßenverkehrsordnung (StVO) ; §28 (1) Führen von Tieren

Straßenverkehrsordnung (StVO) ; §32 (1) Verkehrshindernisse durch Beschmutzung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; §833 Haftung des Hundebesitzers

Die Ortsgemeinde Weitersburg möchte an dieser Stelle ein Appell an alle Hundehalter im Ort richten, sich ihren Pflichten bewusst zu sein!

Es liegt sowohl der Ortsgemeindeverwaltung als auch dem Ortsgemeinderat fern, alle, auch die pflichtbewussten Hundebesitzer, als Verschmutzer darzustellen. Sie wird sich aber über weiterführende und strengere Maßnahmen Gedanken machen müssen, die leider alle Hundehalter betreffen wird, wenn sich die aktuelle Situation nicht zeitnah zum Positiven entwickelt.

Eine Hundekot-Entsorgung ist zwar keine schöne Angelegenheit, aber sie sollte für jeden Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit sein. Hunde (ebenso auch Katzen und andere Tiere) sind auf den Friedhöfen nicht gestattet. Kinder sind keine geeigneten Führer zum Ausführen von Hunden, da sie in den meisten Fällen das Tier nicht vollends kontrollieren.

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