NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Verkauf Bauplätze - Aufm Bungert - Obder der Heege

Verkauf von 5 Bauplätzen im Neubaugebiet

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 beschlossen, alle fünf gemeindeeigenen Bauplätze Flur 17, Parzelle 497 und 500 im Teilbereich „Ober der Heege“ und Flur 17, Parzellen 476, 448 und 484 im Teilbereich „Auf´m Bungert“ in Weitersburg durch Höchstbieterverfahren zu veräußern.

Alle Bauplätze werden unerschlossen veräußert, d.h. es sind zusätzlich zum Kaufpreis noch die Erschließungskosten zu zahlen. Diese liegen für die Maßnahmen nach BauGB ca. bei 30,00 bis 35,00 Euro pro Quadratmeter.

Informationen zu den einzelnen Grundstücken sowie zum Bebauungsplan können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vallendar.eu - Bauen - Bauplatzmarketing) eingesehen werden. Für weitere Fragen zu den Grundstücken steht Ihnen Frau Stein unter 0261/6503-129 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und für Fragen zum Bebauungsplan Frau Merg unter 0261/6503-130 zur Verfügung.

Wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, bitten wir Sie sich mit Frau Stein in Verbindung zu setzen, diese wird Ihnen die Unterlagen zur Abgabe eines Angebots postalisch zuschicken.

Die Frist zur Abgabe eines Gebots läuft bis einschließlich zum 13.10.2014.

Zum Artikel:

Zum Schulanfang 2014

Zum Schulanfang alles Gute
Verkehrsteilnehmer bitte Rücksicht nehmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Eltern unserer Weitersburger ABC-Schützen,

Schulanfangder erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, nicht nur für Ihr Kind sondern auch für Sie, liebe Eltern. Ihre Kinder haben nun einen eigenen Alltag mit eigenen Aufgaben. Das ist nicht immer ganz einfach, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Deshalb ist es hilfreich, den Kontakt zwischen Elternhaus und Schule zu pflegen, sich auszutauschen und alle Fragen gleich zu klären. Eltern und Lehrer sind hier Partner. Sie haben ein gemeinsames Ziel: den Lernerfolg der Kinder.

Zum Beitrag:

Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Verkehrsberuhigten Bereiche

Wie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs immer wieder festgestellt werden kann, werden die Verkehrsregeln, welche in einem mit Verkehrszeichen 325 / 326 (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Bereich bestehen, von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.

Wir möchten daher auf diesem Wege die zu beachtenden Regeln erläutern. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt folgendes:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Austeigen, zum Be- oder Entladen.

Weiterhin besteht beim Verlassen des Bereiches eine besondere Sorgfaltspflicht. Ggfls. ist zu warten und es ist den Fahrzeugen, die von links kommen die Vorfahrt zu gewähren. Die Regelung „rechts vor links“ besteht nicht an der Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§ 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung).

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Information zu Einwohnerversammlungen

Allgemeine Information zu Einwohnerversammlungen


Zweck einer Einwohnerversammlung ist es die Information der Einwohner über das kommunale Geschehen zu verbessern. Die bessere Information soll daher auch die Urteilsfähigkeit und das Interesse der Einwohner für das gemeindliche Geschehen fördern.

Eine Einwohnerversammlung ist kein beschließendes Organ der Gemeinde, da die Verantwortung von Gemeinderat, Bürgermeister und Beigeordneten dadurch nicht unterlaufen werden darf. Allerdings wird man davon ausgehen können, dass die Einstellung der Einwohner und Bürger für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung zu bestimmten Fragen wertvolle Hinweise für Entscheidungen geben kann.
Aus diesem Grund dient die Einwohnerversammlung nicht nur der Unterrichtung der Einwohner und Bürger, sondern trägt über die Diskussion so auch zur Entscheidungsfindung bei den zuständigen Organen der Gemeinde bei.

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