Bericht über gemeinsame Einwohnerversammlung der Verbandsgemeinde Vallendar und Ortsgemeinde Weitersburg am 12. Oktober 2023
Nach Gemeindeordnung (§16) soll einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. Ebenso sollen nach Gemeindeordnung (§64) Verbandsgemeinden für einzelne Ortsgemeinden jeweils getrennte Einwohnerversammlungen abhalten und diese mit einer Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde verbinden.
Verbandsbürgermeister Adolf T. Schneider und Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßten die Weitersburger Mitbürgerinnen und Mitbürger im Foyer der Peter-Friedhofen Grundschule.
Gegenstand einer Einwohnerversammlung sollen gemäß Gemeindeordnung aktuelle Fragen aus dem Gemeindeleben sein, von denen größere Bevölkerungsteile unmittelbar berührt werden können. So prägten diesmal insbesondere Zahlen und Statistiken die Einwohnerversammlung, denn das Hauptthema in diesem Jahr ist der Haushalt und die Finanzen der Ortsgemeinde Weitersburg.
Die Bürgermeister informierten somit zu folgenden Themen:
- Finanzielle Situation der Ortsgemeinde / Haushalt Entwicklung
- Straßenausbau “Alte Vallendarer Straße”
- Verschiedenes
Finanzielle Situation der Ortsgemeinde / Haushalt Entwicklung
Zunächst präsentierte Bürgermeister Schneider einen Überblick der Finanzsituation der Verbandsgemeinde und seinen Gemeinden.
Neben den aktuellen Zahlen des verabschiedeten Haushalts und der Rechnungsergebnisse der vorangegangenen Jahre konnten sich die Einwohner ein Bild der Aufwendungen gegenüber der Erträge machen sowie von der bescheidenen Entschuldung des Landes (Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz /PEK-RP).
Die Entschuldung erfolgt durch das Land hierbei voraussichtlich “erst” im Oktober 2024. Sie stellt außerdem nur einen Bruchteil der Schulden der Gemeinde dar und Herr Schneider betonte, dass mit kommunaler Entschuldung längst nicht, wie viele annehmen, die Schulden der Kommunen vom Land komplett getilgt werden. Weitersburg erhält hier nur ca. 86 TEUR.
Ein weiteres Aha-Erlebnis war die beispielhafte Darstellung eines Annuitätendarlehens von Investitionskrediten. Der Gemeinderat müsse sich im Klaren sein, dass ein Investitionskredit über die Laufzeit hinweg sehr viel höhere Ausgaben seien als der eigentlich aufgenommene Kredit und die vom Rat beschlossene Investitionssumme.