NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie auch dem öffentlichen Mitteilungsblatt der Ortsgemeinde Weitersburg zu entnehmen war, sollte die Annahme des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße” bereits am 14.01. in den Ausschüssen beraten werden.
Die Sitzungen mussten jedoch aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden. Die Pandemie stellt unter den derzeitigen Bedingungen eine Ausnahmesituation dar. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben mit Rundschreiben vom 14.12.2020 bereits die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Wir können es nicht verantworten, dass der Ortsgemeinderat mit der Größe von 16 gesetzlichen Mitgliedern sowie Vorsitzender, Beigeordnete, Sachverständige, Verwaltungspersonal, unter diesen allen auch Personen mit erhöhtem Risiko, und weiterhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit zusammenkommt.
Aktuell finden daher, abweichend von einer Präsenzsitzung, wichtige und nicht verschiebbare Beratungen in Form einer digitalen Auschuss- oder Gemeinderatssitzung statt.
Vorentwürfe oder Entwurfsplanungen in der Bauleitplanung sind allerdings Beratungen, die von ihrer Natur her den Meinungsaustausch in Präsenzform benötigen. Von daher wollen wir diese Sachverhalte auf die nächsten Sitzungsrunden verschieben, die wieder eine sichere Zusammenkunft und Beratung als Präsenzsitzung ermöglichen.

Dennoch möchten wir hiermit der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren in die Vorentwurfsplanung zum Sachstand des vom 14.01.2021 verschobenen Tagesordnungspunktes:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße”

Entwurf Vorhaben- und Erschließungsplan

In der Sitzung vom 05.03.2020 hat der Ortsgemeinderat einen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB, auf der Parzelle Flur 15, Flurstück 80/2 tlw. angenommen. Ziel ist es, auf dem genannten Grundstück eine Folgenutzung des dortigen ehemaligen landwirtschaftlichen Hofs zu realisieren.

Für die geplanten Gebäude, die an der Peter-Friedhofen-Straße angrenzen, waren zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss mit jeweils max. sechs Wohneinheiten geplant. Die dahinterliegenden Gebäude sollen 3 Vollgeschosse bei max. sieben Wohneinheiten umfassen. Die höchst zulässige Gebäudehöhe soll jeweils 10 Meter betragen.

Am 01.07.2020 hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dabei wurden weitere, über das Vorhaben hinausgehende Ziele definiert. So sollten die angrenzenden zur Hauptstraße verlaufenden Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen und als Mischgebiet festgesetzt werden. Dabei sollte die Baugrenze einen Abstand von 5 Metern zur Straßenbegrenzungslinie einhalten und die Voraussetzungen für eine mögliche Erweiterung des Gehwegs geschaffen werden. Weiterhin sollte die Planung die vorgesehene Verkehrsberuhigung im nördlichen Stich der Hauptstraße berücksichtigen. Für das Vorhaben selbst soll eine Dachbegrünung verwirklicht werden.

Daraus ergibt sich nun der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Festsetzungen im Vorhabenteil sind den vorgesehenen Gebäuden angepasst.

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