Sitzungsbericht über die öffentliche Sondersitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 31.03.2022

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung Herrn Rösch und Frau Krämer von der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, die Beigeordneten sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

Die Sondersitzung des Ortsgemeinderats bezog sich auf die vorher durchgeführte Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU). In der vorgelagerten ATU-Sitzung wurden ebenfalls die hier zur Beratung stehenden TOP 2 bis TOP 4 behandelt.
Da jedoch nach Hauptsatzung der Ortsgemeinde eine mögliche Zurückstellung gemäß § 15 BauGB nicht in die Zuständigkeit des ATU fällt, ist der Ortsgemeinderat zuständiges Gremium. Ohne einen Beschluss zur Zurückstellung des hier zu beratenden Bauantrags und der Bauvoranfragen vor Ablauf der jeweiligen Frist, welche hier vor der nächsten Ortsgemeinderatssitzung lagen, würde das gemeindliche Einvernehmen automatisch als erteilt gelten. Daher wurde die Einschiebung der Sondersitzung des Ortsgemeinderates vorgesehen.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

TOP 2 - Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Nerzfarm in gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück in der Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 65/2 (Außenbereich - Am Römergrund)

Beraten wurde ein Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Nerzfarm in gewerbliche Nutzung (Außenbereich - Am Römergrund).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West”. Planziel ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes unter Einbeziehung der bereits bestehenden Bebauung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 drei Varianten des Vorentwurfs des Bebauungsplans angenommen.
Durch das beantragte Vorhaben wird die Durchführung der Bebauungsplanung betroffen, da sich die Varianten im betroffenen Bereich in Gewerbefläche und Mischgebietfläche unterschieden. Eine Entscheidung darüber, welche Variante weitergeführt werden soll, ist bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund der damit verbundenen Festsetzungen zum Bebauungsplan (u.a. GRZ, GFZ,…) ist eine Beurteilung des Bauvorhabens zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist.
Eine Aussage hinsichtlich einer gesicherten Erschließung kann zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen werden

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, für den eingereichten Bauantrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Nerzfarm in gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück in der Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 65/2 (Außenbereich - Am Römergrund) bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs um bis zu 12 Monate gemäß § 15 BauGB zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 5 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 3 - Bauvoranfrage auf Aufstockung der bestehenden Halle Nr. 7 (Nutzung als Büro) und Aufstellung eines mobilen Heizungscontainers auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 82/4 (Grenzhausener Straße 45)

Beraten wurde die Bauvoranfrage auf Aufstockung der bestehenden Halle Nr.7, entlang der Gemeindestraße “Am Römergrund”, um ein Geschoss auf 12,50 m Höhe (Nutzung als Büro) und Aufstellung eines mobilen Heizungscontainers.

Auch dieses Vorhaben befindet sich, wie unter TOP 2 beraten, innerhalb des Geltungsbereichs des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West”. Die drei Entwurfsvarianten des Bebauungsplanes unterscheiden sich in der Ausweisung der Art der baulichen Nutzung sowie des damit verbundenen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Höhe baulicher Anlagen…).
Eine Entscheidung darüber, welche Variante weitergeführt werden soll, ist bisher noch nicht erfolgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt für die eingereichte Bauvoranfrage auf Aufstockung der bestehenden Halle Nr. 7 (Nutzung als Büro) und Aufstellung eines mobilen Heizungscontainers auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 82/4 (Grenzhausener Straße 45) bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs um bis zu 12 Monate gemäß § 15 BauGB zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 5 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 4 - Bauvoranfrage auf Anbau einer Schlosserei an der bestehenden Halle Nr. 8 auf dem Grundstück in der Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 75/2 (Grenzhausener Str. 45)

Beraten wurde die Bauvoranfrage auf Anbau einer Schlosserei an der bestehenden Halle Nr. 8 an der Gemeindestraße “Am Römergrund”, gegenüber Hausnummer 2.

Auch dieses Vorhaben befindet sich, wie unter TOP 2 und TOP 3 beraten, innerhalb des Geltungsbereichs des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West”. Die drei Entwurfsvarianten des Bebauungsplanes unterscheiden sich in der Ausweisung der Art der baulichen Nutzung sowie des damit verbundenen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Höhe baulicher Anlagen…).
Eine Entscheidung darüber, welche Variante weitergeführt werden soll, ist bisher noch nicht erfolgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt für die eingereichte Bauvoranfrage auf Anbau einer Schlosserei an der bestehenden Halle Nr. 8 auf dem Grundstück in der Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 75/2 (Grenzhausener Str. 45) bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs um bis zu 12 Monate gemäß § 15 BauGB zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 5 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 3 - Mitteilungen

  • Fachgerechte Pflege von Obstbäumen im Außenbereich; hier: Informationen zum Vertragsnaturschutz
  • Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2022

TOP 4 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister