Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 13.12.2021

in Form einer Video-/Telefonkonferenz gem. §35 Abs. 3 der Gemeindeordnung RLP

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung die am Austragungsort anwesenden Herrn Verbandsbürgermeister Fred Pretz, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Hürter, Herrn Klöckner, Herrn Rösch, Herrn Beuler sowie die Schriftführerin Frau Krämer und die zugeschalteten Ratsmitglieder, Herrn Revierförster Kern und die Beigeordneten.

Die Sitzung konnte öffentlich live über einen YouTube-Kanal der Verbandsgemeinde Vallendar mit verfolgt werden.

Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

TOP 1 - Vorhabenbezogener B-Plan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße”: Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB; Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 4a(3) i.V.m. § 13 a BauGB

In der Sitzung vom 29.04.2021 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans angenommen, welcher vom 28.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 offengelegen hat. Die darin eingegangenen Stellungnahmen galt es nun auszuwerten. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Bedingt durch die zwischenzeitlich erlassene Satzung über die Anzahl notwendiger Stellplätze hat sich der Stellplatzbedarf des Vorhabens allerdings um drei Plätze erhöht. Dies war im Vorhabenplan und der Planzeichnung anzupassen, wodurch eine erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB erforderlich ist.
Da es sich bei der Erweiterung der Stellplatzzahl nur um eine verhältnismäßig kleine Änderung handelt, wurde von Seiten der Kreisverwaltung eine Teilbaugenehmigung in Aussicht gestellt, wenn zusätzlich der Durchführungsvertrag beschlossen und unterzeichnet ist

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anpassung der Planunterlagen gem. den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und den aktualisierten Vorhabenplänen.

Gemäß § 4a (3) BauGB werden die Planunterlagen erneut offengelegt. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planteilen zulässig sind und die Offenlage auf zwei Wochen verkürzt wird. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Offenlage zeitnah durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße”: Zustimmung zum Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.03.2020 dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Parzelle Flur 15, Flurstück 80/2 tlw. mit dem Ziel auf diesem Grundstück vier Mehrfamilienhäuser als Folgenutzung des dortigen ehemaligen landwirtschaftlichen Hofs zu realisieren, einstimmig angenommen.
Der Beschluss über den Abschluss des Durchführungsvertrages ist gemäß § 12 (1) BauGB vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB zu fassen. Der Durchführungsvertrag legt insbesondere Fristen fest, bis wann ein Bauantrag zu stellen ist und bis wann das Vorhaben realisiert sein muss.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt die Zustimmung zu dem beigefügten Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße“. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2022 Ortsgemeinde Weitersburg

Revierförster Herr Kern stellte den Forstwirtschaftsplan 2022 für die Ortsgemeinde Weitersburg vor. Fragen der Ratsmitglieder wurden ausführlich beantwortet.
Laut Fällungsplan ist für das Forstjahr 2022 ein Einschlag von insgesamt 895 Festmeter vorgesehen.

Es werden Erträge erwartet von rd.                59.290 Euro  
Es sind Aufwendungen vorgesehen in Höhe von      108.300 Euro  
                                                  -----------  
Voraussichtlicher Verlust im Ergebnishaushalt   - 49.010 Euro  

Beschluss:
Der vom Forstamt Koblenz für das Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgelegte Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Weitersburg wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Vorstellung des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2022

Frau Hürter erläuterte den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr. Anschaulich, von einer Präsentation unterstützt, wurden wichtige Bereiche des Zahlenwerks vorgestellt.

TOP 5 - Wiederkehrender Beitrag für den Ausbau von Verkehrsanlagen; hier: Festlegung der Ausbaumaßnahmen für die Jahre 2022 bis 2026

Gemäß § 3 Abs. 2 der WKB-Satzung wird der wiederkehrende Beitrag nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ermittelt. Hierfür ist die Erstellung eines Planes über die Festsetzung der Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von ebenfalls fünf Jahren notwendig. Aus den voraussichtlichen Kosten der in diesem Plan eingesetzten Maßnahmen wird dann der Beitragssatz ermittelt, der jährlich zunächst als Vorausleistung erhoben und dann im jeweiligen Folgejahr abgerechnet wird. Aufgrund der geplanten Maßnahmen ist in den Jahren 2022 bis 2026 in der Ortsgemeinde Weitersburg ein Beitragssatz in Höhe von 0,1954 Euro je Quadratmeter Berechnungsfläche für den Wiederkehrenden Beitrag für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Weitersburg in Abrechnungseinheit I “Ortskern” zu erwarten.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt, in den für die Jahre 2022 bis 2026 zu erstellenden Plan über die Festlegung der Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Erhebung des wiederkehrenden Beitrages für den Ausbau von Verkehrsanlagen, den Ausbau folgender Straßen einzustellen:

Jahr    Projekt 
2022    Alte Vallendarer Straße                   Baubeginn
2023    Alte Vallendarer Straße                   Bauabschluss
2024    Nördliche Ringstraße                      Planung
2025    Hauptstraße (Verb. z. Peter-Friedh.-Str.) Baubeginn
2026    Hauptstraße (Verb. z. Peter-Friedh.-Str.) Bauabschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der o.g. Ausbaumaßnahmen den neuen Beitragssatz für den Abrechnungszeitraum 2022 bis 2026 zu errechnen und zu erheben.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 - Geplante neue Beschilderung für den Außenbereich von Weitersburg

Die Verbandsgemeinde Vallendar überplant nach einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und nach Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister die Beschilderung der Weitersburger Flur neu. Die derzeitigen Überlegungen, die die Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt verkehrsrechtlich anzuordnen, wurden nun vorgestellt.
Der Ortsgemeinderat nahm die Information zur neuen Beschilderung zur Kenntnis, mit der Möglichkeit nun der Straßenverkehrsbehörde Anregungen hierzu vorzubringen

TOP 7 - Breitbandausbau: Kooperationsvertrag mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH

Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH beabsichtigt, die Ortsgemeinde Weitersburg mit einem Glasfasernetz auszubauen. Vorgesehen ist hier eine Verlegung bis zu den Endkunden, also ein so genannter FTTH-Ausbau. Die Inexio, welche für den Glasfaserausbau 2014 im Ort verantwortlich war, ist mit der Deutschen Glasfaser fusioniert, die nun auf das bestehende Netz aufbaut.

Bezüglich der Situation, dass bereits mit einem anderen Telekommunikationsunternehmen eine Absichtserklärung abgeschlossen wurde, soll aus Neutralitätsgründen der Abschluss eines Vertrages mit der Deutschen Glasfaser nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Gleichzeitig ist es durch die Vergabe des Wegerechts nach Telekommunikationsgesetz (TKG) beiden Anbietern gleichermaßen möglich einen Ausbau durchzuführen.
Bauarbeiten sind zu genehmigen, wenn die Bedingungen gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) erfüllt sind.

Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag mit den vorgestellten Änderungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 8 - Strom- und Gaslieferverträge ab 2023; hier: Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO zu Strom-/Gas-Lieferverträgen

Beschluss:
Die Ortsgemeinde Weitersburg stimmt einer Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 4 GemO für die Bereiche der Energieversorgung (Ausschreibung / Vergabe Strom- und Gaslieferung sowie Abschluss / Kündigung der entsprechenden Lieferverträge) auf die Verbandsgemeinde Vallendar zu.

Die Kosten der Durchführung der vorgenannten Ausschreibungs-/Vergabeverfahren gehen mit der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde Vallendar über.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 9 - Betreuende Grundschule - Anpassung der Elternbeiträge

Die Ortsgemeinde Weitersburg hat in der Verbandsgemeinde mit eine der niedrigsten Elternbeiträge für die Betreuende Grundschule. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung von 30 € auf 40 € für den Zeitraum von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr. Eltern, die nur eine der beiden Stunden zur Betreuung benötigen zahlen 20 €. Auf eine nochmalige Reduzierung bei weiteren Kindern soll verzichtet werden. Eine soziale Komponente für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt und Arbeitslosengeld II soll berücksichtigt werden.

Mit dieser Erhöhung würden die Kosten für die Eltern je Betreuungsstunde auf einen Monat gerechnet rd. 1 € betragen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt der Empfehlung des Ausschusses zu folgen.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 10 - Mitteilungen

  • Beantwortung von Anfragen aus der Bauausschuss- und Hauptausschusssitzung vom 25.11.2021
  • Informationen zum Vortrag Windenergie
  • Fachgerechte Pflege von Obstbäumen im Außenbereich; Anfrage der FWG-Fraktion vom 16.09.21 und Antrag der CDU-Fraktion vom 04.11.2021
  • Projekt WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz - Antrag der Ortsgemeinde

TOP 11 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen keine vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden an die Verwaltung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister