Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 09.02.2017

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Fred Pretz, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Rosenzweig, Herrn Kuhl, Herrn Rösch und die Schriftführerin Frau Schmitz, die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.


TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.


TOP 2 - Bebauungsplan „Abschnitt II“; hier: 2. Änderung des Bebauungsplans, Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“

Der seit dem Jahr 1968 rechtsgültige Bebauungsplan „Abschnitt II“ in Weitersburg wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach in den Ausschüssen und dem Rat thematisiert und diskutiert. In den Sitzungen des Ortsgemeinderates, 2015 und 2016, wurden in der Ringstraße Vorhaben abgelehnt. Im Zuge dieser Vorhaben entstand die Idee, dass der fast 50 Jahre alte Bebauungsplan einer grundsätzlichen Aktualisierung bedürfe.
Aus Sicht der Verwaltung besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Aktualisierung des Bebauungsplans „Abschnitt II“. Nicht nur an der Ringstraße, sondern insbesondere auch in der Gartenstraße häufen sich noch nicht geschlossene Baulücken. Ebenso sind „Auf dem Sand“ noch Baulücken vorhanden. Des Weiteren kam es im Geltungsbereich zu vielen Befreiungen von den Festsetzungen, insbesondere hinsichtlich des Standorts von Garagen und der Baulinien. Es ist erkennbar, dass der Bebauungsplan nicht mehr den aktuellen Ansprüchen entspricht.
Nach einer ausgiebigen Diskussion beantragte die CDU-Fraktion die Entscheidung über die Angelegenheit zu vertagen und in die Ausschüsse zurück zu verweisen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja; 6 Nein; 0 Enthaltung - verwiesen in die Ausschüsse


TOP 3 - Bebauungsplan „Abschnitt II“; hier: 3. Änderung des Bebauungsplans, Teilbereich „Auf dem Sand“

Nach einer ausgiebigen Diskussion beantragte die SPD-Fraktion die Entscheidung über die Angelegenheit zu vertagen und in die Ausschüsse zurück zu verweisen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung - verwiesen in die Ausschüsse


TOP 4 - Bebauungsplan 4. Änderung „Abschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße“, hier: Auswertung der Anregungen aus dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Am 11.11.2015 hat der Ortsgemeinderat Weitersburg die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt Ia“ mit dem Ziel der Überarbeitung der textlichen Festsetzungen sowie die Ermöglichung der Anwendung der aktuellen Landesbauordnung beschlossen. Vor allem wird hierdurch die Ausbildung von Staffelgeschossen ermöglicht, was mit der bisher im Gebiet gültigen Fassung der Landesbauordnung aus dem Jahr 1974 nicht möglich war.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Bebauungsplan mit den redaktionellen Änderungen, die aus dem Beteiligungsverfahren hervorgingen, gemäß § 10 BauGB als Satzung zu erlassen. Bestandteile dieser Satzung sind die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen; die Begründung wird nicht Bestandteil der Satzung

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen


TOP 5 - Ausbau der Keltrisstraße in Weitersburg; Änderung des Planungsauftrages

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.10.2016 beschlossen, den Auftrag für die Straßenplanung für die Straßen Am Sonnenberg und Keltrisstraße an das Ingenieurbüro Alfred Klabautschke, Koblenz, zum Angebotspreis von 56.203,56 €, brutto zu vergeben. Gleichzeitig wurde in der Sitzung durch die CDU-Fraktion der Wunsch geäußert, den Kreuzungsbereich bereits jetzt mit auszubauen und die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels in diesem Bereich zu überprüfen.
Die Ausschüsse haben im Januar angeregt die Keltrisstraße nur von der Einmündung Grenzhausener Straße bis zur Keltrisstraße 7 auszubauen. Statt der damals diskutierten Erweiterung des Auftrags mit Vergrößerung der Planungsfläche auf 1.600 m² und Erhöhung der Kosten um 13.256,13 € würde sich somit die Fläche auf 500 m² verringern und die Kosten um 4.119,09 € vermindern.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Planung zum Ausbau der Keltrisstraße auf den Bereich zwischen Einmündung Grenzhausener Straße und Keltrisstraße 7 zu beschränken.

Der Auftrag hierzu wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, an das Ingenieurbüro Klabautsche zum Angebotspreis von 13.982,42 € vergeben.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen


TOP 6 - Betreuende Grundschule - Ausweitung des Angebotes

In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine stufenweise Erweiterung des Betreuungsangebotes zu prüfen. Der Vorsitzende gab einen umfangreichen Überblick über die freiwilligen Leistungen der Ortsgemeinde im Hinblick auf die betreuende Grundschule.
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag auf Vertagung. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 6 Enthaltung - verwiesen in die Ausschüsse


TOP 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2017

Gemäß Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ortsbürgermeister Währ und Herr Verbandsbürgermeister Pretz gaben Ihre Stellungnahme zum Haushalt 2017 ab. Im Anschluss hielten die Fraktion im Ortsgemeinderat ihre Haushaltsreden.

Der Haushaltsentwurf 2017 wurde dem Ortsgemeinderat erstmals in öffentlicher Sitzung am 08.12.2016 vorgestellt und eingebracht.
Hinsichtlich der Steuersätze ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer haben sich nicht verändert. Die Hundesteuer blieb ebenfalls unverändert.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt den wesentlichsten Anteil an den wichtigsten Einzahlungen dar. Er ist auf 1.180.700, € abgesunken. Die Gemeinde erhält aufgrund ihrer Steuerkraftmesszahl je Einwohner keine Schlüsselzuweisung A.
Die wichtigsten Auszahlungen stellen die Kreisumlage und die Verbandsgemeindeumlage dar. Die Verbandsgemeindeumlage ist gegenüber dem Vorjahr in der vorläufigen Berechnung auf 606.750,- € gesunken, die Kreisumlage ist auf 777.600,- € gesunken.

Die größten Aufwendungen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen:

Ausbau Gemeindestraßen Keltrisstr./Am Sonnenberg               70.000,- €  
Grundstücke                                                     5.000,- €  
KiTa Pusteblume, u.a. Erschließungsbeiträge                     4.800,- €  
Erschließungsbeiträge Turnhalle, Grundschule                    4.000,- €  
Einrichtung Sekretariat, Schulleitung                           3.500,- €  
W-Lan, Büromöbel Gemeindehaus                                   3.000,- €  
Anschaffungen Bauhof                                            1.600,- €  

Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen:

Kellersanierung Grundschule                                   138.000,- €  
Versch. Instandsetzungen und Sanierungen an Wegen und Plätzen  35.000,- €  
Wegesanierung Friedhöfe                                        15.000,- €  
Ansatz Planung Fassadensanierung Turnhalle                     10.000,- €  
Gemeindehaus Sanierung rückwärtige Fassade etc.                10.000,- €  
Baumpflegearbeiten neuer Friedhof                              10.000,- €  

Ergeben haben sich aus den vorangegangenen Beratungen in den Ausschüssen und den Haushaltsreden Einzelabstimmungen zu folgenden Punkten:

  • Mehrkosten Trockenlegung Biotop +4.000,- €
    Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • Erlöse EEG Einspeisung +480,- €
    Einsparung Stromkosten PV-Anlage -3.300,-
    Miete Photovoltaikanlage +13.710,-
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • Bebauungsplan Abschnitt II, Gewerbegebiet -28.500,- €
    Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 4 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

  • Reduzierung Fassadensanierung Hauptstr. 16 -9.800,-€
    Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 7 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

  • Bodenschweller Humboldtstraße -5.000,- €
    Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 7 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt

  • Zaun Sportplatz -6.000,- €
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • Verschiebung Urnengemeinschaftsanlage auf 2018 sowie Einstellung Verpflichtungsermächtigung 2017 -40.000,- €
    Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 7 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

  • Streichung Pflegeberatung -1.500,- €
    Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 7 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Streichung des Haushaltsansatzes für die Turnhalle der Grundschule Weitersburg in Höhe von 10.000,- € wurde zurückgenommen.

Der Ergebnishaushalt, der die Erträge und Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr umfasst, schließt somit mit einem Fehlbetrag von 576.960,- € ab. Der Finanzhaushalt beinhaltet die ordentlichen Einzahlungen und ordentlichen Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit des Haushaltsjahres und schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 356.460,- € ab. Es folgte die abschließende Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat hat am 09.02.2017 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom _____ bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*                        2.331.430 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*                   2.908.390 €
                                                         -----------
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf               -576.960 €
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen
 Leistungsbeziehungen = 1.200 €)

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf                        2.083.380 €
die ordentlichen Auszahlungen auf                        2.439.840 €
                                                         -----------
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf      -356.460 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf                           0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf                           0 €
                                                         -----------
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf        0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf             343.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              97.400 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                  -----------
Investitionstätigkeit auf                                  245.600 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf            433.160 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf            322.300 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                  -----------
Finanzierungstätigkeit auf                                 110.860 €

die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern                 10.980 €
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern                 10.980 €
                                                         -----------
der Saldo aus durchlaufenden Geldern                             0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                    2.870.520 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                    2.870.520 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im             -----------
Haushaltsjahr auf                                                0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf                                          0,00 €
Verzinste Kredite auf                                         0,00 €
                                                         -----------
Zusammen auf                                                  0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 140.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 37.700 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf                                           300 v.H.
Grundsteuer B auf                                           365 v.H.
Gewerbesteuer auf                                           365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund                                          70,00 €
für den zweiten Hund                                         90,00 €
für jeden weiteren Hund                                     100,00 €
für den ersten gefährlichen Hund                            384,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund                           864,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund                      1.344,00 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 10.892.628,30 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2016 beträgt 10.393.678,30 € und zum 31.12.2017 9.816.718,30 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - geändert beschlossen


TOP 8 - Antrag der FWG im Ortsgemeinderat Weitersburg vom 26.11.2016; hier: Umbenennung/Widmung zweier Straßen

Die FWG-Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg beantragt mit Schreiben vom 26.11.2016 die Umbenennung/Widmung zweier Stichstraßen der Hauptstraße.

Beschluss:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen


TOP 9 - Mitteilungen

  • Schriftl. Anfrage der FWG-Fraktion im Gemeinderat Weitersburg vom 26.11.2016 bezüglich möglicher Investitionszuwendungen
  • Änderungen Verwaltungsvorschriften zur Durchführungen der Gemeindeordnung (GemO-VV)
  • Investitionsstock für den Teilbereich Ringstraße Süd
  • Verfahren zu schriftlichen Anträgen von Fraktionen
  • Streuobstinitiative Mayen-Koblenz
  • Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft” 2017

TOP 10 - Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Mündliche Anfragen und Hinweise wurden beantwortet bzw. an die Fachbereiche der Verwaltung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister