Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 11.11.2015

Der stellvertretende Vorsitzende und erster Beigeordnete Klaus Schwenkmezger begrüßte nach der Eröffnung den Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Kuhl und die Schriftführerin Frau Merg sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

TOP 2 - Nochmals: Vergabe der Friedhofsentwicklungsplanung für die Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg

Aufgrund weiterem Beratungsbedarf wurde die Angelegenheit im Juli in die Ausschüsse zurücküberwiesen. In der Zwischenzeit wurde mit Rat und Ausschüssen die Situation der beiden Friedhöfe vor Ort besichtigt und von der Verwaltung im September ein Sachstandsbericht angefertigt. Weiterhin wurde eine Mitteilung des Ortsbürgermeisters Jochen Währ verlesen.

Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt geändert und abgestimmt:
Die Vergabe der Friedhofsentwicklungsplanung für die Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg an das Planungsbüro „PlanRat“ gemäß Angebot vom 06.02.2015 in Höhe von 16.815,94 € (inkl. MwSt.) wird auf Grundlage des Vorschlages der Verwaltung und dort begründeter Ziele des Ortsgemeinderatsbeschlusses vom 07.11.2013 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 2 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 3 - Widmung der Gemeindestraße “Auf"m Bungert” in der Ortsgemeinde Weitersburg

Da die „öffentliche Straße“ Tatbestandsvoraussetzung für viele eingreifende Verwaltungsakte (z.B. im Bereich der Beiträge, Straßenreinigungssatzung, Sondernutzungen, Bußgeldverfahren etc.) ist, ist es wichtig, eine Widmung der Verkehrsanlagen nachweisen zu können. Um entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen, werden in der Ortsgemeinde Weitersburg in nächster Zeit weitere Verkehrsanlagen gewidmet.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt nach § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz die in der beigefügten Anlage (Widmungsverfügung) bezeichnete Verkehrsanlage als Gemeindestraße nach § 3 Ziff. 3 a) sowie § 1 Absatz 2 des LStrG zu widmen.
Der genaue Wortlaut der Widmung ergibt sich aus der Widmungsverfügung.
Die genaue Lage der gewidmeten Verkehrsanlage ergibt sich aus der Anlage zur Widmungsverfügung (Lageplan).

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Widmung der Gemeindestraße “Peter-Friedhofen-Straße” in der Ortsgemeinde Weitersburg

(siehe TOP 3)

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt nach § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz die in der beigefügten Anlage (Widmungsverfügung) bezeichnete Verkehrsanlage als Gemeindestraße nach § 3 Ziff. 3 a) sowie § 1 Absatz 2 des LStrG zu widmen.
Der genaue Wortlaut der Widmung ergibt sich aus der Widmungsverfügung.
Die genaue Lage der gewidmeten Verkehrsanlage ergibt sich aus der Anlage zur Widmungsverfügung (Lageplan).

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Widmung der Gemeindestraße “Ober der Heege” in der Ortsgemeinde Weitersburg

(siehe TOP 3)

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt nach § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz die in der beigefügten Anlage (Widmungsverfügung) bezeichnete Verkehrsanlage als Gemeindestraße nach § 3 Ziff. 3 a) sowie § 1 Absatz 2 des LStrG zu widmen.
Der genaue Wortlaut der Widmung ergibt sich aus der Widmungsverfügung.
Die genaue Lage der gewidmeten Verkehrsanlage ergibt sich aus der Anlage zur Widmungsverfügung (Lageplan).

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 – Bauleitplanung der Ortsgemeinde Weitersburg; hier: Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans “Abschnitt Ia” gemäß § 2 (1) BauGB

Eine der Hauptschwierigkeiten im genannten Planbereich der Altbebauungspläne ist die zwingende Beurteilung neuer städtebaulicher Sachverhalte nach alter Landesbauordnung LBauO von 1974. Diese Situation soll verbessert werden.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt Ia, unterhalb der Ringstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in dem in der Anlage abgegrenzten Bereich. Planinhalte sollen u.a. sein:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets
  • Überarbeitung von Textfestsetzungen
  • Anwendung der aktuellen Landesbauordnung

Die Verwaltung wird beauftragt diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 7 - Anfrage des TV Weitersburg zur Nutzung von Räumlichkeiten der Kindertagesstätte

Der TV Weitersburg hat angefragt, ob teilweise Kurse des Vereins in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte stattfinden können. Selbstverständlich sollen diese Kurse außerhalb der Betriebszeiten der Kindertagesstätte stattfinden.
Seitens der Kita gGmbH wurde grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, wobei die Modalitäten genau zu regeln wären.
Es wurden verschiedene Bedenken angeführt, die letztendlich zum Beschluss führten:
u.a. Bei Ausgabe von Schlüsseln könnte ein Schlüsselverlust zu Problemen hinsichtlich der Schließanlage führen. Vor Nutzung müsste die Schließanlage hinsichtlich der Schließkreise neu überarbeitet werden. Es würden eventuell Begehrlichkeiten anderer Vereine geweckt, da die Kindertagesstätte nicht nur einem Verein zur Verfügung gestellt werden kann. Es könnte zu Schwierigkeiten kommen hinsichtlich Sauberkeit in Verbindung mit dem Zeitpunkt der Reinigung durch den Betriebsträger. Bei eventuell auftretenden Schäden wäre die Suche nach dem Verantwortlichen schwierig und weitere Punkte …

Beschluss:
Die Nutzung von Räumlichkeiten der Kindertagesstätte durch Dritte wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 8 - Änderung der Benutzungsordnung Schulsporthalle - Antrag der FWG Weitersburg vom 21.10.2015

Die FWG Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg stellte mit Schreiben vom 21.10.2015 den genannten Antrag, der vorgetragen und begründet wurde.

Beschluss:
Der Antrag der FWG Weitersburg vom 21.10.2015 auf Änderung Benutzungsordnung Schulsporthalle wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 9 - Erweiterung Gewerbegebiet - Antrag der FWG Weitersburg vom 05.10.2015

Die FWG Fraktion im Ortsgemeinderat Weitersburg stellte mit Schreiben vom 05.10.2015 den Antrag auf Erweiterung des Gewerbegebietes.

Beschluss:
Der Antrag der FWG Weitersburg vom 05.10.2015 auf Erweiterung des Gewerbegebietes wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 0 Nein; 5 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 10 - Ergänzungswahlen

Die Elternvertretung des Kindergartens Weitersburg wurde neugewählt. Bedingt durch den Personenwechsel ist eine Neuwahl für den Kindergartenausschuss erforderlich.

Beschluss:

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offene Abstimmung.
  2. Als Elternvertreter werden in den Kindergartenausschuss folgende Mitglieder/Vertreter gewählt:

Als Elternvertreter:

Mitglied                           Vertreterin

Frau                               Frau
Anna Maria Hecktor                 Regine Lumpp
Auf den alten Gärten 7             Wäschbachstr. 26
56191 Weitersburg                  56191 Weitersburg  

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 11 - Ergänzungswahlen

Der Tagesordnungspunkt 3, in der Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 15.10.2015, wurde um die Ergänzungswahl “Vertreter” von der vorschlagsberechtigten Fraktion geändert. Dies führte nun nach Hinweisen des Gemeinde und Städtebundes (GStB) zu rechtlichen Ungenauigkeiten, die zu korrigieren sind. Im Rahmen einer erneuten Wahl ist die vor dem 15.10.2015 bestehende Vertretungsregelung wieder herzustellen.

Beschluss:

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offene Abstimmung.
  2. Als Vertreter für Herrn Rudolf Kahlenberg (CDU) im Bauausschuss wird Herrn Jürgen Stein gewählt.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 12 - Mitteilungen

  • Hinweis und Einladung zum Neubaugebiet “Auf’m Bungert / Ober der Heege”; Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen; Übergabe an die Öffentlichkeit am 20.11.2015
  • Hinweise des Ortsbürgermeisters zu Spenden für Sanierte Straßen sowie Spendenregelung nach §94 Gemeindeordnung (GemO)

TOP 13 - Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Mündliche Anfragen und Hinweise wurden beantwortet bzw. an die Fachbereiche der Verwaltung weitergeleitet.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats statt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister