NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

In den Ruhestand verabschiedet

v.l.n.r.: Ortsbürgermeister Herr Währ, Frau Dammer, Erster Beigeordneter Herr Piroth

In der vergangenen Woche dankte die Ortsgemeinde Frau Dammer für ihre jahrzehntelange zuverlässige Arbeit als Reinigungskraft im Gemeindehaus. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wurde Frau Dammer beglückwünscht und in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Mit besten Wünschen zur Pensionierung.

Ortsgemeinde Weitersburg

Weitersburger Kirmes 1. bis 3. Mai 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Unsere Kirmes gehört aus der Tradition heraus zum festen Bestandteil unseres Ortsgeschehens, welche wir mit vielen Besuchern gerne am 4. Wochenende nach Ostern feiern.

An diesen Tagen wird gemeinsam unser Brauchtum und die örtliche Gemeinschaft gepflegt und gefeiert. Zu dieser Brauchtumspflege gehören der Kirchgang mit Festmesse, der Festumzug unter Beteiligung der Ortsvereine, die Kirmesrede am Sonntag, der fröhliche Frühschoppen am Montag, die Schaustellerbuden und Fahrgeschäfte und das traditionelle Schießen mit unseren historischen Böllern.

In diesem Jahr muss die Kirmes, so fröhlich und so bunt wie wir sie kennen, leider wieder ausfallen. Erneut erlaubt es uns die Corona-Pandemie nicht unsere Tradition des Kirchweihfestes durchzuführen.

Die Ortsgemeinde wird am Kirmeswochenende dennoch wie gewohnt für die Kirmes beflaggen und würde sich freuen, wenn sich dem viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Solidarität wieder anschließen! Geben Sie unserem ganzen Ort durch das Schmücken der Häuser mit Fahnen wieder einen festlichen und feierlichen Rahmen, der uns an die Kirmesfestlichkeiten der vergangenen und kommenden Jahre erinnert.

Alles Gute Ihnen und Ihren Familien!

Ihr Ortsbürgermeister
Jochen Währ

Kirmesgesellschaft „Fidele Jungens“ Weitersburg
1. Vorsitzender Jörg Halfen

Bauleitplanung für Wohn- und Gewerbeflächen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Wochen haben die Ortsgemeinde häufiger Fragen erreicht hinsichtlich geplanter Gewerbe- und Wohnflächen und wann das geplante Gewerbegebiet umgesetzt wird. Hierzu möchte die Ortsgemeinde folgende Informationen mitteilen:

  • Es ist Aufgabe der Gemeinde (kommunale Planungshoheit) Bebauungspläne aufzustellen - BauGB §1(3). Die Erforderlichkeit ein Bauleitplanverfahren einzuleiten legt der Ortsgemeinderat grundsätzlich durch einen Aufstellungsbeschluss fest, woran sich dann ein Verfahren anschließt, welches die Öffentlichkeit explizit vorsieht.
  • Die Verwaltung sieht ein Verfahren zur Information der Öffentlichkeit vor und steht dann i.d.R. sogar über das gesetzlich geforderte Maß hinaus für einen Zeitraum zu persönlichen Gesprächen und Erläuterungen der Vorentwürfe zur Verfügung.
  • Anregungen werden dabei gesammelt und zur Erstbewertung an das beauftragte Planungsbüro weitergegeben. Auf diesen Grundlagen erarbeitet die Verwaltung gemeinsam Vorschläge, die dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis und zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser beschließt eine Offenlage, welches die zweite Möglichkeit der Öffentlichkeit ist, sich mit Anregungen einzubringen.

Wichtig sind die objektive Information und die anschließende rechtssichere Abwägung des Ortsgemeinderates, wobei die öffentlichen Belange mit den privaten Belangen gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Ein Anwohner oder ein Beteiligter ist hierbei genauso berechtigt, seine Wünsche und Erwartungen vorzubringen wie z.B. ein Gewerbebetrieb. Keinem wird vom Gesetz her automatisch ein Vorrang gewährt, auch wenn die eigenen Wünsche oft als vorrangig angesehen werden.

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Natur- und Kulturlandschaft respektvoll begegnen

Wenn Wald und Flur zur Müllhalde werden

Tisch an der Schutzhütte

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Wanderer, Naturliebhaber und Outdoorfans,

um die Osterzeit herum sind in der Weitersburger Flur, in Richtung “Schau ins Land” bedauerlicherweise wieder unschöne Sachverhalte festgestellt worden.

Zunächst möchte ich erneut dringend darauf hinweisen, dass es sich bei der Schutzhütte “Schau ins Land” um keine Grillhütte handelt. Grillen sowie jegliches offene Feuer ist dort nicht erlaubt, es existiert dort keine Feuerstelle mehr und ich verweise hiermit zugleich auf den im Landeswaldgesetz (LWaldG) erlassenen Waldbrandschutz, der im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern von diesem gilt.

So musste wieder eine Sachbeschädigung aufgenommen werden, da vermutlich durch Tischgrills an der Schutzhütte “Schau ins Land” an den noch verbliebenen und nicht komplett beschädigten Tischen die Oberfläche teilweise verbrannt wurde. Solchen Sachverhalten nachzugehen erzeugen einen hohen Arbeitsaufwand bei der Ortsgemeinde, Abfallbehörde, Ordnungsbehörde oder Polizei, sind jedoch inzwischen unverzichtbar geworden für die Dokumentation, Nachweisbarkeit und weiterer Aspekte wie bspw. Versicherungsangelegenheiten.

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