Hinweise zu der zweiten Vollsperrung

Bedingt durch die begonnene Erschließung des Baugebietes Auf dem Bungert ist es notwendig eine Anbindung an den Abwasserkanal in der Hauptstraße herzustellen.  

Diese Arbeiten sind aufgrund der Lage des Abwasserkanals nur mit einer zeitlich begrenzten Vollsperrung möglich. 

Begonnen wird mit den Arbeiten am 19.1.2015 und diese werden vermutlich am 30.1.2015 beendet bzw. mit einer halbseitigen Straßensperrung fortgeführt.

Die örtliche Umleitung über die Ringstraße/Keltrisstraße und Bendorfer Straße ist beschildert. Betroffene Buslinien sind: VRM -SWBV - Linie 150 Weitersburg – Bendorf / Bendorf – Weitersburg und VRM -Griesar - Linie 485 Höhr-Grenzhausen – Weitersburg – Koblenz / Koblenz – Weitersburg – Höhr-Grenzhausen.

Als Ersatzhaltestellen stehen in dem o.a. Zeitraum nur die Ecke Bendorfer Str./nördliche Ringstraße sowie die Ecke Keltrisstraße und Hauptstraße zur Verfügung.

Wir bitten die Anwohner, die angeordneten Haltverbote in der Ringstraße und in der Bendorfer Straße zu beachten, damit die Busse die Umleitungsstrecke ohne Beeinträchtigung befahren können.  

Es sollten während der Baumaßnahme die eigenen vorhandenen Stellplätze genutzt werden. Ansonsten wird auf die öffentlichen Parkplätze der Ortsgemeinde z.B. Friedhof, Kirmesplatz verwiesen.

Wir bitten um Beachtung, dass die Vollsperrung eines Teilbereichs der Ringstraße (zwischen „Bendorfer Straße“ und „Am Sonnenberg“) wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten parallel dazu weiter bis Ende Juli 2015 bestehen bleibt. Nach Abschluss der Arbeiten zur Anbindung des Neubaugebietes Auf dem Bungert werden die Linienbusse wieder die Haltstellen am Dorfplatz und am Brandeweiher -bei weiterem Wegfall der Haltestellen in der Hauptstraße- anfahren. Nähere Informationen können auch bei den zuständigen Linienbetreibern erfragt bzw. im Internet abgerufen werden.

Wir bitten um Verständnis für die Durchführung der notwendigen Arbeiten im Straßenbereich.

Verbandsgemeindeverwaltung

Vallendar                                                                                                                                                                                                                                               FB 3 -Örtliche Ordnungsbehörde-