Die Corona-Pandemie war Anlass und Auslöser: Das Land Rheinland-Pfalz schuf Ende 2020 die Möglichkeit für kommunale Gremien, in bestimmten Situationen Beschlüsse auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen. Jetzt will das rheinland-pfälzische Innenministerium gemeinsam mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer mit einer umfangreichen Befragung Video- oder Telefonkonferenzen begutachten. Neben den Mitgliedern der Gremien ist auch die Meinung der Einwohnerinnen und Einwohner gefragt.

Grundlage für die digitalen Sitzungen ist eine Änderung der Gemeindeordnung. Im betreffenden § 35 gibt es seit Juni 2020 die Möglichkeit, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Bis zum 31. Dezember 2021 soll diese Vorschrift nun evaluiert werden. Mit wissenschaftlicher Begleitung des FÖV und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hat das Innenministerium des Landes Fragebögen entwickelt, die sich an Mitglieder und Vorsitzende der Gremien sowie an die Öffentlichkeit richten. Mit der Befragung soll ermittelt werden, ob die Ausschüsse und Räte mittels der digitalen Sitzungen und Beschlussfassung die gesetzten Ziele erreichen konnten und wie hoch die Akzeptanz dieser Alternative zu Präsenz-Sitzungen ist. Auch die Frage, wie praktikabel die Videokonferenzen im Gesetzesvollzug sind, wird geprüft. Die Auswertung der Befragung, die gemäß der Datenschutzbestimmungen und unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards erfolgt, findet anonymisiert statt.

Bis 10. September können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu den digitalen Sitzungen einbringen und den folgenden Fragebogen ausfüllen:
https://www.foev-speyer.de/Ratssitzungen (hier klicken)