Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie auch dem öffentlichen Mitteilungsblatt der Ortsgemeinde Weitersburg zu entnehmen war, sollte der Vorentwurf zum Bebauungsplan Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West” bereits am 14.01. in den Ausschusssitzungen vorgestellt werden. Die Sitzungen mussten jedoch aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden. Die Pandemie stellt unter den derzeitigen Bedingungen eine Ausnahmesituation dar. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben mit Rundschreiben vom 14.12.2020 bereits die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Wir können es nicht verantworten, dass der Ortsgemeinderat mit der Größe von 16 gesetzlichen Mitgliedern sowie Vorsitzender, Beigeordnete, Sachverständige, Verwaltungspersonal, unter diesen allen auch Personen mit erhöhtem Risiko, und weiterhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit zusammenkommt.
Aktuell finden daher, abweichend von einer Präsenzsitzung, wichtige und nicht verschiebbare Beratungen in Form einer digitalen Auschuss- oder Gemeinderatssitzung statt.
Vorentwürfe oder Entwurfsplanungen in der Bauleitplanung sind allerdings Beratungen, die von ihrer Natur her den Meinungsaustausch in Präsenzform benötigen. Von daher wollen wir diese Sachverhalte auf die nächsten Sitzungsrunden verschieben, die wieder eine sichere Zusammenkunft und Beratung als Präsenzsitzung ermöglichen.

Dennoch möchten wir hiermit der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren in die Vorentwurfsplanung zum Sachstand des vom 14.01.2021 verschobenen Tagesordnungspunktes:

Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West”: Vorstellung des Vorentwurfs

In der Sitzung vom 30.01.2020 hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße – Teilbereich West” gefasst. Planziel war die Entwicklung eines Gewerbegebietes unter Einbeziehung der bereits bestehenden gewerblichen Bebauung. Für die ehemalig landwirtschaftlich genutzte Bebauung (Resthof) im Süden des Geltungsbereiches sollte ein Mischgebiet vorgesehen werden. Entlang der westlich angrenzenden Wohnbebauung sollte als Puffer möglichst ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung sollte der gewerbliche und landwirtschaftliche Fahrzeugverkehr durch eine neue Straße erfolgen, um die Straße “Am Römergrund” zu entkoppeln.

Im Rahmen der Planungsausarbeitungen durch das beauftragte Planungsbüro wird infolge erster Abstimmungen nun ein Vorentwurf vorgelegt.

Vorentwurf - Bebauungsplan Gewerbegebiet Grenzhausener Straße - Teilbereich West

Zunächst ist festzuhalten, dass im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss entlang des Römergrunds und dem Großteil der Grenzhausener Straße nun doch ein Mischgebiet vorgeschlagen wird. Gleichzeitig wird nun für die gewerblichen Flächen insgesamt ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgeschlagen, womit auch dort die gleichen Immissionswerte wie im Mischgebiet einzuhalten sind. Rund um die Hofgebäude an der Grenzhausener Straße (ehemalige Landwirtschaft) wurden schützend Grünflächen ausgewiesen.

Hinweis: In einem eingeschränkten Gewerbegebiet “GEe” sind nach Definition nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und nicht wesentlich störende öffentliche Betriebe sowie Lagerhäuser und Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. In einem Mischgebiet “MI” sind nach Definition folgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe oder Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

An der Einmündung zur vorgeschlagenen Erschließungsstraße ist weiterhin eine Gemeinbedarfsfläche für den dringend benötigten neuen Feuerwehrstandort vorgesehen. Östlich davon befindet sich noch eine weitere Mischfläche zur Sicherung des bisher noch genutzten Gebäudes. Noch zu prüfen ist der tatsächlich benötigte Umfang der dargestellten Regenrückhaltebecken.

Unter anderem werden durch Vorentwurf und Planungsansätze ferner folgende Sachverhalte verfolgt:

  • Ermöglichung von Wohnraum
  • verkehrstechnische Auftrennung zwischen Wohnen und eingeschränktem Gewerbe
  • planerischer Übergang von Wohnen über eingeschränktes Gewerbe zu Gewerbe
  • Verbesserung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, mit angestrebtem Wegfall der Strom-Hochmasten, insbesondere auf der Straße “Am Römergrund”, Verbesserung der Entwässerungssituation sowie Vorbereitung und Ausbau digitaler Infrastruktur mit Glasfaseranschlüssen für Gewerbegrundstücke
  • Sicherung und Schutz der vorhandenen Streuobstbäume im Bestand durch Ausweisung öffentlicher und privater Grünflächen
  • Anbindung vorhandener gewerblich genutzer Grundstücke an das öffentliche Verkehrsnetz
  • Gehwegverbindung, Verbesserung Situation Bushaltestelle, Altglascontainer, ...

Auf der Basis kommender Beratungen zum Vorentwurf werden die Unterlagen entsprechend weiter ausgearbeitet.