Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in letzter Zeit erreichen die Ortsgemeinde wieder Hinweise über die Nichtbeachtung der allgemeinen Reinigungspflicht für Straßen, Bürgersteige oder Gehwege. Die Reinigungspflicht der Gemeindestraßen und -wege obliegt nach der Straßenreinigungssatzung vom 20.09.2011 den anliegenden Grundstückseigentümern.

Gemäß Satzung umfasst die Reinigungspflicht die Reinigung der Straßen und Wege innerhalb der geschlossenen Ortslage, insbesondere der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung. Dazu gehören auch die öffentlichen Fußwege und Treppen innerhalb des Ortes.

Die Satzung sieht eine wöchentliche Reinigung vor. Bei stärkerer Verunreinigung sind evtl. auch weitere Reinigungen notwendig.
Ich bitte freundlich darum diese Regelungen der örtlichen Straßenreinigungssatzung zu beachten. Auch für die Fußwege und Treppen.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister