Am 13.03.2019 wurde, unter 27 Dörfern in Rheinland-Pfalz, auch Weitersburg von Staatssekretärin Nicole Steingaß, Ministerium des Innern und für Sport, im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2019 als neue Schwerpunktgemeinde anerkannt. Die feierliche Aushändigung der Anerkennungsschreiben erfolgte im Rahmenprogramm einer sehr informativen Veranstaltung, im Schloss Waldthausen, Budenheim, zum Thema “Anerkennung von Investitions- und Maßnahmenschwerpunkten in der Dorferneuerung”.

Aushändigung der Anerkennungsschreiben; vlnr. Kreisbeigeordneter Rolf Schäfer, Staatssekretärin Nicole Steingaß, Ortsbürgermeister Jochen Währ, Dorferneuerungsbeauftragter des Kreises Alois Astor; Foto Quelle: MdI RLP

Die Ortsgemeinde Weitersburg hatte 2016 eine Dorfmoderation (http://Dorfmoderation.Weitersburg.de) durchgeführt und damit die zukünftigen Ziele der Dorferneuerung für die Gemeinde festgelegt.
In der Dorferneuerung sollen Grundversorgung und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum sowie für die Ortsvereine ausgebaut werden, Wohn- und Betreuungsangebote für ältere Menschen entstehen und auch die bauliche Beratung von Bauherren sanierungsbedürftiger ortsbildprägender Gebäude im Ortskern erfolgen.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde kann Weitersburg von Förderungen profitieren, die eine zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde vorantreiben. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren.

Frau Steingaß erläuterte:

“Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten. Dazu zählen insbesondere auch Maßnahmen, die einer Grundversorgungssicherung und der sozialen Daseinsvorsorge im Dorf dienen”

So sei auch mit der Anerkennung eine Art Selbstverpflichtung verbunden, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen.

Nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde muss nun von Weitersburg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes gestellt werden. Nach erfolgter Antragsbewilligung wird dann eine entsprechende Beauftragung für die erforderliche Fortschreibung bzw. Weiterentwicklung des alten Dorfentwicklungskonzeptes, gemäß VV-Dorf, erfolgen.