Nutzung der Schutzhütte „Schau ins Land“

 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Bereich der Schutzhütte „Schau ins Land“ kommt es immer wieder zu nicht genehmigten, auch abendlichen, Feiern. Diese sind meist verbunden mit offenem Feuer und viel Abfall. Insbesondere in der trockenen Jahreszeit ist offenes Feuer am Waldrand eine große Gefahr. Auch ein in der Nacht scheinbar gelöschtes Feuer entfacht sich gerne einmal wieder von selbst. Bei der Schutzhütte am Waldrand gab es daher auch immer wieder Probleme durch nicht gelöschte Feuer verbunden mit Feuerwehreinsätzen.

Hinzu kommen unerlaubt parkende Autos auf den Wirtschaftswegen, teilweise Abfälle von Essensresten, zerschlagene Glasflaschen, leere Bierkästen bis hin zu kompletten Grills, Sonnenliegen, Schirmen etc. … eine Gefahr für Land- und Forstwirtschaft sowie Fauna und Flora.

Eine Gelegenheit zum Grillen und Feiern bietet die Ortsgemeinde Weitersburg Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Grillhütte, Lage „Am Judenkirchhof“, an.

Dennoch genehmigt die Ortsgemeinde in Ausnahmefällen nach wie vor für nachmittägliche Picknicks, Kindergeburtstage, für Kindergarten und Grundschule oder auch kurzweilige Zwischenstopps von Vereinsunternehmungen etc. die Nutzung der Schutzhütte in Verbindung mit Erlaubnis zur Nutzung der Wirtschaftswege für Versorgungsfahrten.

Eine Nutzung der Anlage Schutzhütte „Schau ins Land“ für Feierlichkeiten, Grillen sowie offenes Feuer ist nur mit vorheriger Genehmigung der Ortsgemeinde Weitersburg gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Währ

Ortsbürgermeister