Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 27.01.2022
in Form einer Video-/Telefonkonferenz
Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung Herrn Verbandsbürgermeister Pretz, die am Austragungsort anwesenden Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Hürter, Frau Krämer, Herrn Kuhl sowie die zugeschalteten Beigeordneten und Ratsmitglieder.
Die Sitzung konnte öffentlich live über einen YouTube-Kanal der Verbandsgemeinde Vallendar mit verfolgt werden.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.
TOP 1 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.12.2021 vorgestellt und der Entwurf den Ratsmitgliedern zugeleitet.
Die wichtigsten Auszahlungen im Entwurf stellen die Kreisumlage mit 1.209.000 € und die Verbandsgemeindeumlage mit 979.990 € dar.
Die größten Aufwendungen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen:
Ausbau Hauptstraße u. Alte Vallendarer Str. 500.000 €
Planung Erweiterung, Anbau, RLT-Anlage Grundschule 390.000 €
Wegesanierung - Alter Friedhof 250.000 €
Planung Erweiterung KiTa "Pusteblume" 120.000 €
Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen:
Friedhöfe - Sanierung Trauerhalle, Zaunanlage, Baumkontrollen 313.000 €
Gemeindestraßen - DEK, Risse, Bushaltestellen, Beleuchtung 133.500 €
Feld- und Wirtschaftswege 65.000 €
Schulsporthalle - Planung Sanierung, Wartung 63.000 €
Ergeben haben sich aus den Beratungen Einzelabstimmungen zu folgenden Punkten:
Sportplatz - Zuschuss Errichtung Ballfangzaun + 8.000 €
Abstimmungsergebnis: 13 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenInstandsetzung Heiligenhäuschen + 5.000 €
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenAusbau Pfad Kita - Sportplatz - Wirtschaftsweg + 8.000 €
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenVermessung Pfad Keltrisstr. - Friedhof - Vierwindenhöhe + 8.000 €
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 6 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommenKostenübernahme der Miete einer Ärztepraxis + 3.000 €
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenEinstellung Teilzeitbeschäftigte/-r auf “450 € - Basis”
Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 1 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommenErstellung Verkehrskonzept + 10.000 €
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenDurch Verwaltung eingebrachte Änderungsvorschläge:
Anpassung Auszahlungen Verbandsgemeindeumlage + 3.500 €
Anpassung einer Produktzuordnung ohne finanzielle Auswirkung
Untersützung Jugendfreizeit + 1.200 €
Erhöhung Bebauungspläne Gewerbegebiet + 2.000 €
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenDie Hebesätze für Gemeindesteuern sollen wie folgt festgesetzt werden
Grundsteuer A auf 300 v.H. (Entwurf 330 v.H.)
Grundsteuer B auf 365 v.H. (Entwurf 395 v.H.)
Gewerbesteuer auf 365 v.H. (Entwurf 365 v.H.)
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1 im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.732.560 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.958.590 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -1.226.030 €
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 €)
2 im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 3.451.260 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 4.439.230 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -987.970 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.400 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.329.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.228.600 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.344.370 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 127.800 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.216.570 €
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 12.080 €
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 12.080 €
der Saldo aus durchlaufenden Geldern 0 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.908.110 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 5.908.110 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf 0 €
Verzinste Kredite auf 1.228.600 €
Zusammen auf 1.228.600 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.250.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.250.000 €.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 70 €
für den zweiten Hund 90 €
für jeden weiteren Hund 100 €
für den ersten gefährlichen Hund 384 €
für den zweiten gefährlichen Hund 864 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.344 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 9.627.470,77 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2021 beträgt 8.445.512,77 € und zum 31.12.2022 7.219.482,77 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 2 - Antrag der FWG zur Umbenennung von zwei Stichstraßen in der Hauptstraße
Mit Schreiben vom 05.05.2021 beantragt die FWG Weitersburg e.V. die Umbenennung von zwei Gemeindestraßen. Gewidmet sind diese Stichstraßen bereits, dies ist für die Benennung der Straße nicht relevant.
Die Vergabe von Straßennamen und die Zuteilung von Hausnummern stellen Organisationsmaßnahmen im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung dar, die ihre allgemeine rechtliche Grundlage in § 2 Abs. 1 GemO finden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), in der derzeit gültigen Fassung, für die im beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte
a) rot dargestellte Straße die Bezeichnung “Am Dorfplatz” zu vergeben
Abstimmungsergebnis: 2 Ja; 13 Nein; 2 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt
oder
b) rot dargestellte Straße die Bezeichnung “Hauptstraße” zu belassen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja; 11 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt
c) Neuer Vorschlag Straßenname: “Schulweg”
Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 6 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommena) blau dargestellte Straße die Bezeichnung “Am Weiherstadion” zu vergeben
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 3 - Erweiterung Kindergarten Pusteblume | weiteres Vorgehen
Die CDU-Fraktion stellte zum Tagesordnungspunkt zunächst einen Vertagungsantrag der folgend abgestimmt wurde:
Abstimmungsergebnis: 5 Ja; 10 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt
Im Anschluss erläuterte der Vorsitzende neue Informationen des KiTa-Trägers, welcher mitteilte, dass die KiTa-Erweiterung in der z.Zt. geplanten Größe nicht notwendig sei. Die CDU-Fraktion nahm darauf ihren Antrag zurück. Der Antrag betr. Seniorenwohnen wird weiter verfolgt. Hier wird von der Verwaltung eine neue Beschlussvorlage erstellt. Die weitere Beratung wird daher in die nächsten Sitzungsrunden verschoben.
TOP 4 - WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe 2022; Bewerbung der Ortsgemeinde Weitersburg
Die Verbandsgemeinde sowie die Ortsgemeinde wurden von der Kreisverwaltung Ende 2021 kurzfristig über die Möglichkeit der Antragsstellung zur Teilnahme am landesweiten Projekt WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe für das Jahr 2022 informiert.
Bereits für das Programmjahr 2020 hatte sich die Ortsgemeinde um Teilnahme beworben, der Antrag wurde leider nicht berücksichtigt.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Weitersburg bewirbt sich um Teilnahme am Projekt WohnPunkt RLP für das Jahr 2022 zur weiteren Konzeption der Projektidee Wohnen im Alter.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 5 - Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17,Flurstück 76/4 (Grenzhausener Straße)
Beraten wurde eine Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle auf dem Grundstück in der Gemarkung Weitersburg, Grenzhausener Straße, Flur 17, Flurstück 76/4, in der nach den vorliegenden Unterlagen aufgeführten Form. Das geplante Bauvorhaben soll auf der östlich der ehem. Kerzenfabrik gelegenen Streuobstwiese durchgeführt werden.
Die Zufahrt zu den geplanten Hallen soll von der Grenzhausener Straße aus erfolgen, die Abfahrt soll in die Straße “Am Römergrund” ermöglicht werden. Stellplätze werden entsprechend auf Parkplätzen vor den Hallen bereitgestellt.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West” der Ortsgemeinde Weitersburg. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 drei Varianten des Vorentwurfs des Bebauungsplans angenommen.
Durch das beantragte Vorhaben wird die Durchführung der Bebauungsplanung wesentlich erschwert, da zwei von den drei angenommenen Varianten private Grünfläche Zweckbestimmung Garten bzw. private Grünfläche Zweckbestimmung Garten / öffentliche Grünfläche als Bereich für eine Biotopvernetzung festsetzen. Eine Entscheidung darüber, welche Variante weitergeführt werden soll, ist bisher noch nicht erfolgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, für die eingereichte Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 76/4 (Grenzhausener Straße) bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs um bis zu 12 Monate gemäß § 15 BauGB zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 1 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen
TOP 6 - Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17,Flurstück 75/3 (Grenzhausener Straße)
Analog zu TOP 5 wurden für genannten Bereich der Streuobstwiese eine weitere Bauvoranfrage auf Neubau von zwei weiteren Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, für die eingereichte Bauvoranfrage auf Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit jeweils einer Büroeinheit und einer Lager-/Produktionshalle auf dem Grundstück Gemarkung Weitersburg, Flur 17, Flurstück 75/3 (Grenzhausener Straße) bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs um bis zu 12 Monate gemäß § 15 BauGB zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 1 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen
TOP 7 - Mitteilung über eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Der Ortsgemeinderat Weitersburg wurde über die Eilentscheidung nach § 48 GemO, die im Zusammenhang mit Vergabe der Erneuerung der ELA-Anlage in der Grundschule Weitersburg getroffen wurde, informiert.
TOP 8 - Verkauf des Gemeindefahrzeugs RENAULT Master für die Ortsgemeinde Weitersburg
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Verkauf des alten Transporters RENAULT Master der Ortsgemeinde Weitersburg.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 9 - Mitteilungen
- Urnengemeinschaftsanlage Friedhof Weitersburg
- Kompensationspflanzungen und durchgeführte Pflegearbeiten
- Grundschule; hier Fördermittelantrag BAFA RLT-Anlagen
TOP 10 - Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister